Strahlenschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen
Eigene Fortbildung 2015 beim Regierungspräsidium Darmstadt "Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte nach §64 Abs. 1 StrSchV oder § 41 Abs. 1 RöV"
Strahlenschutz - Kernkraft - Röntgen - Revisionsarbeiten
Die Strahlenschutzverordnung (§§ 60-64 StrlSchV) und die Röntgenverordnung (§§ 37-41 RöV) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor. Die Richtlinie für die Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte wurde auf der Grundlage der bisherigen "Grundsätze für die ärztliche Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen", erschienen in der Schriftenreihe des Bundesministeriums des Innern im Jahre 1978, neu erarbeitet. Neu hinzu kamen Regelungen für das Gebiet der Arbeiten im Bereich natürlich vorkommender radioaktiver Stoffe an Arbeitsplätzen (§ 95 StrlSchV).